Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich schnell weiterentwickelt, sowohl auf Seiten des Gesetzgebers als auch auf Seiten der Rechtsprechung. Diese Dynamik war z.B. beim Thema „Mindestlohn“ zu spüren. Es handelte sich um ein lange diskutiertes Politikum, dass dann vom Bundestag in ein Gesetz umgesetzt wurde (MiLoG). Deshalb sind die Facetten des Arbeitsrechts so vielschichtig. Das macht es juristisch spannend, für den Laien aber auch häufig mehr als undurchsichtig.
Gerade dann, wenn es unerwartet und „wie aus heiterem Himmel“ zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt, ist es sinnvoll rechtlichen Rat einzuholen, vor allem dann, wenn die Umstände keinen Aufschub dulden und schnelles, kompetentes und ergebnisorientiertes Handeln unerlässlich ist.
Für den Fall, dass Sie zum Beispiel
- eine Abmahnung oder
- eine Kündigung oder
- ein inakzeptables Zeugnis erhalten haben oder
- nach Ihrer Ausbildung eine anschließende Übernahme abgelehnt wird
biete ich Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung die erforderliche Unterstützung an, um Ihre Interessen erfolgreich bei Ihrem Arbeitgeber, gegebenenfalls mit Hilfe des Arbeitsgerichts, durchzusetzen.
Ich berate Sie insbesondere bei Fragen zu
- Personellen Einzelmaßnahmen
- Abmahnung, Kündigung, Sonderkündigungsschutz
- Ihrem Arbeitsvertrag
- Befristung, Entfristung, Fortbildungskosten, Gleichbehandlung, Zwischenzeugnis/Zeugnis
- Kollektivem Arbeitsrecht
- Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Personalrat, Dienstvereinbarung, Tarifvertrag
- Des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Der Elternzeit
- Teilzeittätigkeit, Elterngeld, siehe auch Sozialrecht
Kosten
Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsrecht die Regelung gilt, dass die Kosten jeder Verfahrensbeteiligte selbst zu tragen hat. Eine Kostenerstattung, wie im Zivilrecht sonst üblich je nach Obsiegen und Unterliegen, gibt es in der 1. Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht, sie gilt nur für die 2. Instanz beim Landesarbeitsgericht.
Für Sie heißt dies konkret, dass Sie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in der ersten Instanz selbst bezahlen müssen, es sei denn, Sie haben eine Rechtschutzversicherung, die auch die Kosten für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen übernimmt. Die außergerichtlichen und gerichtlichen Gebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet.